Schallpegelmessung nach neuestem Stand der DIN 15905-5
1. Überblick
2. Fachinformation
3. Ablauf einer Schallpegelmessung
Schallpegelmessung im Überblick:
Alle Veranstaltungen mit einer mindestens zu erwartenden Lautstärke von 85 dB(A) sind gemäß neuester DIN 15905-5 aus dem Jahr 2007 durch eine Lautstärkemessung zu überwachen. Neben der Prävention von Gehörschäden des Publikums dient dies ebenfalls dem Schutz des Veranstalters, da Geschädigte bereits Gerichtsurteile erwirken konnten, die sich in ihrer Rechtssprechung auf eben diese DIN bezogen.
Um dem Veranstalter größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, führen die "Sachkundigen für Schallpegelmessung" der MCS GmbH Sachsen-Anhalt entsprechende Messungen durch.
Für die Messung werden ausschließlich Messsätze von Brüel & Kjaer vom Typ 2250 mit komplettem Softwarepaket eingesetzt.
Auswertung und Protokollierung erfolgen vor Ort und werden zusätzlich im Nachhinein durch Grafiken, Fotos und Zeichnungen ergänzt. Die Messung beinhaltet neben der Erfassung der vorgeschriebenen Messwerte auch die grafische Darstellung des gesamten Messvorgangs und den Audiomitschnitt während der Veranstaltung. Der Veranstalter erhält zur Auswertung die Protokollierung der gesamten Veranstaltung in Bezug auf die DIN 15905-5. Das erstellte Protokoll wird nach Vorgabe 10 Jahre aufbewahrt.
Des Weiteren führen die "Sachkundigen für Schallpegelmessung" der MCS GmbH Sachsen-Anhalt auch Messungen nach TA Lärm durch.
„Schallpegelmessung nach neuestem Stand der DIN 15905-5“
MCS-Spezial © MCS GmbH Sachsen-Anhalt 10/2008
